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Auf dieser Seite erhalten Sie zu mehreren Stichworten aus dem Parteileben die dazugehörige Definition.

Arbeitsgemeinschaften:

Sie sollen besondere Aufgaben in Partei und Öffentlichkeit wahrnehmen. Die größten Arbeitsgemeinschaften sind: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF), Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), Jungsozialisten (Jusos), Arbeitsgemeinschaft 60plus, Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (AsJ), Arbeitsgemeinschaft der Selbstständigen (AGS), Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB), Arbeitsgemeinschaft für Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG).

Arbeitskreise:

Vom Vorstand eingesetzte Arbeitskreise zu besonderen Themenschwerpunkten. Zum Beispiel das Netzwerk Selbst aktiv, AK Ausländerpolitik, AK Umwelt, AK Ortsvereinszeitungen etc..

BA:

siehe Bezirksausschuss

BeisitzerIn:

Mitglieder eines Vorstandes ohne festgelegten Aufgabenbereich; können aber auch mit bestimmten Aufgaben oder Zuständigkeiten betraut werden.

Betriebsgruppen:

Zusammenschluss von SPD-Mitgliedern im Betrieb oder in der Behörde / Verwaltung. Seit dem Bundesparteitag in Münster 1988 können Betriebsgruppen aus unterschiedlichen Firmen über Betriebsgruppenkonferenzen im Kreisverband stimmberechtigte Delegierte zum Bezirksparteitag stellen.

Bezirksausschuss:

Gremium besteht aus dem Bezirksvorstand und gewählten Delegierten aus den Unterbezirken und Arbeitsgemeinschaften/ Arbeitskreisen. Nur bedingt ein Beschlussgremium. Die Bildung dieses Gremiums ist nicht zwingend vorgeschrieben, sondern richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Bezirkssatzung - im Bezirk Braunschweig vorhanden; tagt mind. zweimal im Jahr.

Bezirksparteitag:

Oberstes Organ des Bezirks. Die Anzahl der zu wählenden Delegierten ist in einem Delegiertenschlüssel geregelt. Die Mitglieder des Bezirksvorstandes und die Revisoren haben neben den Delegierten ebenfalls Stimmrecht, allerdings gilt dies für Abstimmungen über Sachanträge und nicht bei allen Personalwahlen. Sog. Ordentliche Bezirksparteitage finden alle zwei Jahre statt. Dort werden die Gremien neu gewählt (Bezirksvorstand, Revisoren, Schiedskommission, Delegierte zum Bundesparteitag ..). Sog. Außerordentliche Bezirksparteitage sind weitere Parteitage, die in der Regel zu einem Schwerpunktthema einberufen werden.

BPT:

siehe Bezirksparteitag oder Bundesparteitag

Bundesparteitag:

Oberstes Organ der SPD. Besteht aus 400 Delegierten der Bezirke bzw. Landesverbände (Anzahl je nach Mitgliederstärke). Die Mitglieder des Parteivorstandes haben neben den Delegierten ebenfalls Stimmrecht. Tagt mindestens einmal in zwei Jahren. Er legt die Linie der Partei fest und wählt den Parteivorstand, die/den Bundesgeschäftsführer/in und den/die Generalsekretär/in.

Brüder , zur Sonne, zur Freiheit:

Traditionelles Lied der Arbeiterbewegung, das in der Partei nach wie vor gerne gesungen wird.

BV:

siehe Bezirksvorstand

Delegierte:

Gewählte VertreterInnen einer unteren Parteigliederung zu den Delegiertenkonferenzen der nächsthöheren Parteiebene. Die Anzahl der Delegiertensitze wird in einem „Delegiertenschlüssel“ festgelegt.

Du:

Diese Anrede soll kein Ausdruck plumper Vertraulichkeit oder Anbiederung sein. Sie hat innerhalb der SPD eine ebenso lange Geschichte wie die Partei selbst. Wenn wir uns duzen, so ist das ein Bestandteil unserer Tradition und Ausdruck der Solidarität aller Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten untereinander, ein Wert der auch und gerade in unserer Leistungsgesellschaft viel bedeutet und eine Grundlage unseres Handelns darstellt. Trotzdem bedeutet dieses „Du“ für uns keine zwingende Verpflichtung.

KassiererIn (SchatzmeisterIn):

Verantwortlich für die Finanzen. Diese Funktion gibt es sowohl auf Bezirks- als auch auf Unterbezirks- und Ortsvereinsebene.

Kontakt zum Ortsverein:

Mitgliederbeitrag:

Ortsverein:

Unterste Gliederung und „Keimzelle“ der SPD. Im Ortsverein beginnt - vor Ort – der Willens- und Meinungsbildung innerhalb der SPD. Er ist die für unsere Partei wichtigste Gliederung. In den rund 150 Ortsvereinen im SPD - Bezirk Braunschweig werden die Kandidaten für die Ortsratswahlen gewählt. Ortsvereinsarbeit kennt keine Grenzen. Sowohl ganz konkrete Fragen der Kommunalpolitik als auch die aktuelle Landes- und Bundespolitik stehen auf der Tagesordnung.

Ortsvereinsvorstand:

Von der Mitgliederversammlung des Ortsvereins für meist zwei Jahre gewählt. Der Ortsvereinsvorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellv. Vorsitzenden, KassiererIn und einer von der Ortsvereinsversammlung festzusetzen Zahl von BeisitzerInnen. Auf Beschluss können auch zwei stellv. Vorsitzende gewählt werden.

OV:

siehe Ortsverein

Parteirat:

Höchstes Beschlussgremium der SPD zwischen den Bundesparteitagen. Besteht aus 90 Vertretern aus Bezirken und Landesverbänden (Anzahl je nach Mitgliederstärke).

Parteivorstand:

Vom Bundesparteitag für zwei Jahre gewählt (Vorsitzende/r, 5 Stellvertreter/innen, Schatzmeister/in, Generalsekretär/in und einer vom Parteitag festzusetzenden Zahl weiterer Mitglieder). Wählt aus seiner Mitte heraus den geschäftsführenden Parteivorstand („Präsidium“).

PV:

siehe Parteivorstand

Quotenregelung:

Seit dem Parteitag 1988 in Münster gilt für alle Wahlen in der Partei und zu Bundestags-, Landtags-, und Kommunalwahlen eine Quotenregelung, die eine Mindestabsicherung von Männern und Frauen vorsieht. Diese Regelung besagt – soweit Funktionen der Partei betroffen sind – dass ab 1994 Männer und Frauen mindestens zu 40% vertreten sein müssen. Bis dahin galt die Regelung, dass beide Geschlechter mindestens zu einem Drittel vertreten sein müssen.

Revision:

Die von den jeweiligen Gliederungen auf dem Bezirksparteitag zu wählenden Revisoren und Revisorinnen prüfen regelmäßig, ob die Buchungen mit den Belegen übereinstimmen, die Ausgaben angemessen sind, den Beschlüssen entsprechen und die Beitragsleistungen satzungsgemäß sind.

Schiedskommission:

Spenden:

UB:

UBA:

UBV:

Unterbezirk:

Unterbezirksausschuss:

Unterbezirkskonferenz:

Unterbezirksvorstand:

VORWÄRTS:

Definitonen entstammen größtenteils von dieser Seite:

 

 
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